EU-Grundrechtecharta: Welche Rechte sie konkret gibt
Die EU-Grundrechtecharta ist seit 2009 verbindliches Primärrecht der Europäischen Union und schützt auf 54 Artikeln Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bü…
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Human Rights NGO ForumMenschenrechte, Grundrechte & Bürgerrechte verständlich erklärt
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Die Grundrechte in Deutschland und Europa verständlich erklärt – von der EU-Grundrechtecharta bis zum Grundgesetz.
Grundrechte bilden das Fundament jeder demokratischen Gesellschaft. In Deutschland garantiert das Grundgesetz seit 1949 unveräußerliche Rechte – von der Menschenwürde über die Meinungsfreiheit bis zum Recht auf ein faires Verfahren. Auf europäischer Ebene ergänzt die EU-Grundrechtecharta diesen Schutz und entfaltet seit dem Vertrag von Lissabon (2009) verbindliche Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten, wenn sie Unionsrecht anwenden.
Die Charta umfasst sechs Grundwerte: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Sie gilt für EU-Organe und -Institutionen sowie für die Mitgliedstaaten, wenn diese europäisches Recht umsetzen. Damit ist sie ein mächtiges Werkzeug, das Bürgerinnen und Bürger vor Gericht geltend machen können.
Typische Fragen in diesem Bereich lauten: Welche Rechte enthält die Charta genau? Wo unterscheidet sie sich von der Europäischen Menschenrechtskonvention? Wie kann ich mich auf Grundrechte berufen? Was passiert, wenn ein Mitgliedstaat gegen die Charta verstößt?
Diese Kategorie richtet sich an alle, die verstehen möchten, welche konkreten Rechtsansprüche ihnen als EU-Bürgerinnen und -Bürger zustehen und wie diese im Alltag wirksam werden.
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Die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sind die zwei zentralen Säulen des europäischen Grundrechtsschutzes – doch sie unte…